Photovoltaikanlage
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Solarstrom ist klima- und umweltschonend. Solarstrom-Anlagen erzeugen emissionsfreien Strom. Weder Treibhausgase, Lärm noch Feinstäube werden dabei freigesetzt. Die Energie, die zur Herstellung einer Solarstrom-Anlage aufgebracht wird, wird über die Nutzungsdauer um ein Mehrfaches überkompensiert

Thema Einspeisevergütung
EEG
Aktuelle Höhe der Einspeisevergütung in 2024 und 2025
Die Einspeisevergütung für deine Photovoltaikanlage wird für 20 Jahre zu einem festen Satz garantiert. Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der maximalen PV-Leistung (in kWp) und dem Anlagentyp (Überschuss- oder Volleinspeisung) ab.
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Überschusseinspeisung
Du nutzt einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst (Eigenverbrauch), was zu einer niedrigeren Vergütung führt, aber deine Stromkosten senkt. -
Volleinspeisung
Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz eingespeist, ohne Eigenverbrauch, was eine höhere Vergütung bringt.
Die aktuellen Einspeise-Vergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Alle sechs Monate wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt, das nächste Mal am 1. Februar 2025.
Quellenangabe:
Aktuelle Einspeisevergütung 2024 / 2025 für Photovoltaik-Anlagen
Solardachpflicht NRW: Ab 2025 schrittweise Photovoltaik auf jedem Dach
Das Wichtigste in Kürze:
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In NRW müssen ab 2025 Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
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Update 26.6.2024: Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Neubauten 30 Prozent der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.
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Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gilt alternativ eine moderate Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.
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Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht.
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Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht.
Quellenangabe:
