FAQ
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Ja, PV-Anlagen bleiben auch 2025 von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was 2025 gilt
Unbefristete Regelung: Die 0% Mehrwertsteuer ist unbefristet eingeführt worden und gilt daher auch im Jahr 2025.
Automatische Anwendung: Die Steuerbefreiung wird automatisch angewendet, sodass die Rechnung direkt ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wird. Es ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Anlagenbezogene Befreiung: Die Befreiung gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung an oder nahe Wohngebäuden.
Komponenten: Sie umfasst nicht nur die Module, sondern auch Zubehör wie Wechselrichter, Speicher und die dazugehörige Installation.
Stromerzeugung: Auch der selbst verbrauchte und eingespeiste Strom ist umsatzsteuerfrei.
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Eine 10 kWp Photovoltaikanlage produziert in Deutschland jährlich etwa 9.000 bis 12.000 kWh Strom, was durchschnittlich etwa 25 bis 33 kWh pro Tag entspricht. Der genaue Ertrag hängt stark von Standort, Ausrichtung und Wetter ab. Im Sommer können an einem sonnigen Tag bis zu 40 kWh oder mehr erzeugt werden, während die Produktion im Winter deutlich geringer ist, bei etwa 10 kWh oder weniger pro Tag.
Jährlicher Ertrag
Durchschnittlich: Ca. 10.000 kWh pro Jahr, abhängig von Standort und Ausrichtung.
Spannweite: Ca. 9.000 bis 12.000 kWh pro Jahr, je nach Region und Effizienz.
Tages- und Monatsertrag
Durchschnittlicher Tagesertrag: Ca. 25-33 kWh (bei 10.000 bis 12.000 kWh pro Jahr).
Sommer (z. B. Juli): Ca. 40 kWh oder mehr pro Tag möglich.
Winter (z. B. Dezember): Ca. 10 kWh oder weniger pro Tag.
Monatsertrag (Durchschnitt): Ca. 833 kWh (10.000 kWh / 12 Monate).
Monatsertrag (Realität): Im Sommer deutlich höher als der Durchschnitt, im Winter deutlich niedriger.
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